Alles anzeigenDas Ordnungsamt ist dem Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport zugeordnet. Die Aufgaben beziehen sich maßgeblich auf die Umsetzung des Polizei- beziehungsweise Ordnungsrechts mit seinen vielfältigen Facetten. Der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Stelle liegt dabei in der ordnungs- und verkehrsrechtlichen Begleitung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum in der Stadt Leipzig.
Das erwartet Sie
- Eigenständige Bearbeitung von Anzeigen einer Veranstaltungsdurchführung nach § 8a Polizeiverordnung der Stadt Leipzig mit eigenständiger
- Erstbewertung bezüglich der Auswirkungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Beteiligung der relevanten Behörden
- Erlass erforderlicher Auflagen einschließlich Kontrolle der angezeigten Veranstaltungen vor Ort
- Untersagung von Veranstaltungen gemäß § 3 SächsPolG
- Erarbeitung von Erlaubnissen und Anordnungen nach § 29 Absatz 2 und § 45 Absatz 1 StVO in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, der Verkehrspolizeiinspektion, den Verkehrssicherungsunternehmen und den Veranstaltern
- Beratung/ Unterstützung von Veranstaltern zu verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen unter freiem Himmel auf öffentlichem Grund sowie auf privaten Flächen
- Koordinierung der Bearbeitung von Sicherheitskonzepten und Bewertung dieser im Rahmen der eigenen Fachzuständigkeit
- Durchsetzung der Regelungen des Sächsisches Sonn- und Feiertagsgesetzes einschließlich Prüfung und Entscheidung von Anträgen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 7 SächsSFG sowie Kontrolle dieser Veranstaltungen vor Ort
- Erarbeitung von Leistungsbeschreibungen und Leistungsangeboten zur verkehrsorganisatorischen Absicherung von Veranstaltungen sowie Auftragserteilung an Ausführungsbetriebe einschließlich Kontrolle der auftragsgerechten Realisierung
- Erarbeitung von Unterlagen zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten und zur Gefahrenabwehr bei straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen
- Erarbeitung von Allgemeinverfügungen und Medieninformationen
Das bringen Sie mit
- Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r oder erfolgreich absolvierter Angestelltenlehrgang I
- anwendungsbereite Kenntnisse hinsichtlich des Straßenverkehrs-, Verwaltungs-, Ordnungs- und Polizeirechts
- Fähigkeit zum selbstständigen, umsichtigen und ergebnisorientierten Arbeiten
- Erfahrungen im Eventmanagement erwünscht
- ausgeprägte organisatorische und kommunikative Fähigkeiten
- gutes Urteils- und Entscheidungsvermögen sowie Verhandlungsgeschick
- Durchsetzungsvermögen in der Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Veranstaltern
- Bereitschaft zur Arbeitszeitverlagerung in die Abendstunden sowie an Wochenenden/ Feiertagen
Das bieten wir
- eine nach der Entgeltgruppe 9a TVöD bewertete Stelle
- einen Arbeitsplatz im Herzen einer von hoher Lebensqualität, sozialer und kultureller Vielfalt geprägten Stadt mit mehr als 596.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeiten
- drei Tage Bildungsförderung im Kalenderjahr
- eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung
- ein ermäßigtes Ticket für den Personennahverkehr ("Job-Ticket")
Ihre Bewerbung
Bitte lesen Sie vor einer Bewerbung unsere Hinweise zum Stellenbesetzungsverfahren.
Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischem Lebenslauf
- Nachweis über die erforderliche berufliche Qualifikation
- Kopien von qualifizierten Dienst-/Arbeitszeugnissen/ Beurteilungen, die nicht älter als drei Jahre sind
- gegebenenfalls schriftlichen Referenzschreiben
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die Stellenausschreibungsnummer 32 08/19 21 an und nutzen Sie für Ihre Bewerbung das Online-Bewerber-Portal.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann beantworten wir Ihnen diese gern. Ansprechpartnerin für diese Ausschreibung ist Frau Merkert, Telefon: 0341 123-2776.
Ausschreibungsschluss ist der 31. August 2019.
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sach…hluss-31082019/