Aus Gründen der Gefahrenabwehr ist eine Fällung unumgänglich und wird noch in dieser Woche (bis zum 8. September 2019) durch die Stadtreinigung ausgeführt.
Eine Untersuchung auf Höhlungen als Nist- und Brutstätte geschützter Arten erfolgt im Rahmen der Ausführung.
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/100-…efaellt-werden/