Davon ist eine Stelle unbefristet zu besetzen. Des Weiteren ist eine Stelle befristet bis zum 30. November 2020 zu besetzen. Die Befristung erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerber/-innen, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/lebe…ntrolleurinnen/