So bestätigt die Stadt den Eingang des erforderlichen Schriftverkehrs auf Übertragung der Vorhabenträgerschaft. Alle notwendigen Dokumente und Nachweise liegen vor. Gemäß § 11 des Städtebaulichen Vertrages wird die Stadt nunmehr den alten Vorhabenträger entpflichten und die verbleibenden...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/eutr…tner-der-stadt/