Um einen ordnungsgemäßen Übergang bis zum Inkrafttreten des neuen Regelwerkes sicherzustellen, wird auf Basis der geltenden polizeirechtlichen Regelungen eine für einen Monat befristete Regelung erlassen. Diese Verordnung gilt dann vom 9. Januar bis zum 8. Februar 2020. Sie wird im <link...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/befr…-9-januar-2020/