Den Vorsitzenden der Ortschaftsräte, beratenden Ausschüsse und sonstigen Beiräte wird eine analoge Vorgehensweise empfohlen.
In dringenden Angelegenheiten wird der Oberbürgermeister im Rahmen seiner Eilentscheidungsbefugnis ein Meinungsbild der Fraktionen einholen.
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sitz…hst-ausgesetzt/