Die Allgemeinverfügung untersagt den Betrieb von:
- Tanzlokalen
- Messen
- Spezial- und Jahrmärkten
- Volksfesten
- Spielbanken und Wettannahmestellen.
Zudem sind für den Publikumsverkehr geschlossen:
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sach…-einrichtungen/