Sie berechtigen in dieser Zeit zur Nutzung der Leipzig-Pass-Mobilcard und dienen als Nachweis der Ermäßigungsberechtigung in den Verkaufsstellen oder bei Fahrscheinkontrollen. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) ist entsprechend informiert.
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/coro…re-drei-monate/