Mit dem Sofort-Darlehen stellt der Freistaat ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Das sogenannte Staatsdarlehen wird für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/coon…r-und-freiberu/