Die Sächsische Landesregierung informiert, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger eingeschränkt und die Schulbesuchspflicht wieder für alle Schüler gelten soll. Somit haben alle Eltern einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten, Kinderkrippen und Horte
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/kind…d-grundschulen/