Die Baugenehmigung wird allen unmittelbar betroffenen Nachbarn zugestellt, die wiederum das Recht haben, gegen die Baugenehmigung in Widerspruch zu gehen oder Klage einzureichen. Ob der Bauherr nun zeitnah die Arbeiten wieder aufnimmt, ist dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege nicht...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/hote…baugenehmigung/