An der Interessenbekundung können ausschließlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften teilnehmen, die ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben und gemeinnützig tätig sind. Mit der Bewerbung müssen insbesondere ein ausführliches Konzept...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/inte…schens-startet/