Die Impfpflicht für Masern gilt für alle nach 1970 Geborenen, die mindestens ein Jahr alt sind und in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder beschäftigt sind, als auch für Personal in medizinischen Einrichtungen. Gemeinschaftseinrichtungen sind...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/neue…gesundheitsamt/