Kundinnen und Kunden mussten während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt.
Diese Regelung...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/weit…r-erforderlich/