Es gab keine gravierenden Verstöße gegen die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln, sodass auch kein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet oder ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro erhoben werden musste. Gleichwohl konnten die Fahrgäste für das korrekte Tragen...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/mask…hne-verstoesse/