Davon ist eine Stelle unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden und eine weitere Stelle befristet für maximal zwei Jahre in Vollzeit zu besetzen.
Die Befristung erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerber/-innen, die...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/hygi…tsamt-23092020/