Eine Stelle ist befristet zur Vertretung zu besetzen.
Eine weitere Stelle ist befristet nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz zu besetzen. Bewerber/-innen, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Leipzig oder einem Eigenbetrieb...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sach…g-ge-jobcenter/