Der gemäß Paragraf 8 Abs. 1 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes notwendige "besondere Anlass", ist in diesem Jahr nicht gegeben, sodass die in der Ratsversammlung am 29. April 2020 per Rechtsverordnung getroffene Regelung eines verkaufsoffenen Sonntags nichtig geworden ist.
Die...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/verk…nicht-moeglich/