Aussetzen der Vermögensprüfung
Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2020 beginnen, werden auch weiterhin unter den erleichterten Bedingungen bearbeitet. Wer in diesem Zeitraum erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten 6 Monaten des...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/erle…de-verlaengert/