Ausgenommen von der Pflicht sind Schulen und Kitas in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Hier gilt die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung, von Schulen und -internaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-Pandemie.
Das Gesundheitsamt...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/mund…euden-pflicht0/