Die Corona-Schutz-Verordnung beinhaltet schärfere Kontaktbeschränkungen: Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezähl
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/land…-dezember-2020/