Betroffen sind Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 Infektionsschutzgesetz (voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen). Die Einrichtungen sind angehalten, die Tests selbst zu beschaffen, abzurechnen und die...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/besu…m-testergebnis/