So muss die Geflügelhaltung, inklusive der Haltungsform wie Stall-, Auslauf-, oder Freilandhaltung beim Veterinäramt gemeldet sowie das Bestandsregister durchgängig geführt sein. Füttern und Tränken darf ausschließlich an für Wildvögel unzugänglichen Stellen erfolgen. Das Tränken mit...
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