Sachsen wird diese Festlegung umsetzen und seine am Montag, den 14.12.2020 in Kraft getretene Landesverordnung, welche die Öffnung von Friseursalons vorsah, entsprechend anpassen. Die bundeseinheitliche Festlegung ist, medizinisch nicht notwendige körpernahe Dienstleistungen ab dem 16. Dezember...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/auch…sen-schliessen/