Bis zum Ablauf der per Allgemeinverfügung festgelegten Frist waren gegenüber der zuständigen Versammlungsbehörde keine Demonstrationen am 31. Dezember 2020 beziehungsweise 1. Januar 2021 gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung angezeigt worden.
Laut der am 29. Dezember 2020...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/kein…ter-in-leipzig/