Eine dieser Stellen ist mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 34 Stunden, die andere Stelle im Umfang von 30 Stunden zu besetzen.
Die Befristung der Stellen erfolgt nach § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Bewerber/-innen, die bereits in einem befristeten oder...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sozi…nenassistenten/