Dies gilt für Kitas, Horte und Kindertagespflege, die im Bedarfsplan der Stadt Leipzig enthalten sind. Die Erstattung umfasst den Zeitraum der Sächsischen Corona-Schutzverordnung vom 14. Dezember 2020 bis zum 5. Februar 2021. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Eltern in der genannt
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/coro…etreute-kinder/