Davon ist eine Stelle zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2021 und eine weitere Stelle befristet bis zum 31. Dezember 2022 zu besetzen. Die Befristung erfolgt nach § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Bewerber/-innen, die bereits in einem befristeten oder einem unbefristeten...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sach…hluss-28012021/