Möglich ist der Gesichtsschutz nunmehr nur noch mit medizinischen Gesichtsmasken (EN 14683:2005 oder 2014), FFP2-Masken (EN149:2001+A1:2009, GB 19083-2010, GB 2626-2006) oder vergleichbaren Maskenstandards. Diese sind insbesondere in den Gängen, Fluren, Treppenhäusern und Wartebereichen aller...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/medi…hen-im-rathaus/