Mit maschinenbetriebenen Booten aller Art ist das Befahren grundsätzlich untersagt. Für Kajaks und Kanus (muskelkraftbetrieben) ist ein Befahren des Floßgrabens nur von 11 bis 13 Uhr, von 15 bis 18 Uhr und von 20 bis 22 Uhr zugelassen. Außerdem ist das Betreten und Befahren der Ufer einschließlich...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/schu…aerz-in-kraft0/