Mit der Änderung des Paragrafen 19 durch den sächsischen Landtag vom 3. Februar 2021 hat Leipzigs Baumschutzsatzung ihre umfassende Gültigkeit zurück. Alle Baumarten sind nun wieder unabhängig von der Bebauung der Fläche, auf der sie sich befinden, ab einem Stammumfang von 30 Zentimeter...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/geae…utz-in-leipzig/