Coronavirus: Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig über die Aufhebung von zwei bisherigen Allgemeinverfügungen und die Öffnung von Geschäften und Leistungen mit Auflagen in einem ersten Schritt
Auf Grundlage der § 8 SächsCoronaSchVO i. V. m. §§ 28 Abs. 1, 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden für die Stadt Leipzig folgende Maßnahmen angeordnet: