Die Lockerung gilt für Sportanlagen, die nicht verpachtet wurden sowie die frei zugänglichen Sportanlagen. Über die Nutzung der verpachteten Sportanlagen hingegen entscheiden die Pachtsportvereine als Betreiber selbst. Im Innenbereich, also zum Beispiel bei Sporthallen, bleiben die kommunalen...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/komm…benutzt-werden/