Bis dahin nicht beräumte(r) Wintereindeckung/Grabschmuck wird nach § 30 Abs. 2 der Friedhofssatzung, für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe vom 15.12.2010, von der Friedhofsverwaltung beseitigt.
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/fris…s-zum-15042021/