Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, gibt den Nutzungsberechtigten aller Grabstätten bekannt, dass ab 01.05.2021 die jährliche Prüfung der Standsicherheit der Grabmale, sowie der Standsicherheit der sonstigen baulichen Anlagen nach § 24 der Friedhofssatzung...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/prue…der-grabmale-4/