Davon ist eine Stelle ab sofort bis zum 31. Dezember 2021 und die weitere Stelle befristet zur Vertretung ab sofort voraussichtlich bis zum 12. August 2022 zu besetzen. Die Befristung der bis zum 31. Dezember 2021 zu besetzenden Stelle erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz....
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sach…tandsmanagemen/