Die Befristung erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerber/-innen, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Leipzig oder einem Eigenbetrieb gestanden haben oder derzeit bei der Stadt Leipzig befristet beschäftigt sin
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/schr…waltungskraft3/