Die Bürgerinnen und Bürger brauchen für den Nachweis keinen Antrag an das Gesundheitsamt stellen.
Der Tag der Positiv-Testung muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate zurückliegen. Diese Bürger gelten nach aktueller Gesetzeslage als „genesen“.
Auch für Genesene...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/gesu…-fuer-genesene/