Der Leipziger Mietspiegel 2020 wurde durch die Ratsversammlung am 23.06.2021 als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Damit muss jede Mieterhöhung (nach § 558 BGB) Bezug auf den Leipziger Mietspiegel 2020 nehmen. Daneben darf der Vermieter die Grundmiete innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/leip…elrechner-2020/