Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden mit der Option einer befristeten Arbeitszeiterhöhung auf 35 Stunden pro Woche bis zum 30.12.2021.
Die Befristung erfolgt nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerber/-innen, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/fami…kinderkrankenp/