Auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tragen vor Ort Masken, zudem gilt die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen. Damit der Mindestabstand eingehalten werden kann, werden im Wahlraum entsprechende Bodenmarkierungen angebracht. Zudem regeln die Wahlvorstände bei...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/bund…-maskenpflicht/