Konkret entfällt die Pflicht zur Kontakterfassung und die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises bei:
- Zugang zur Innengastronomie
- Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen
- Inanspruchnahme körpernaher...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/stab…en-ab-28092021/