Konkret ist ab dem 6. Oktober 2021 die Pflicht zur Kontakterfassung und die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises notwendig bei:
- Zugang zur Innengastronomie
- Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen
- Inanspruchnahme...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/stab…en-ab-06102021/