In der Vorwarnstufe reicht die 3G-Regelung als Zugangsvoraussetzung zu einigen Einrichtungen fortan nicht mehr aus, sondern die 2G-Regelung wird hier obligatorisch:
- Innengastronomie
- Veranstaltung und Feste in Innenräumen,
- den Innenbereich von Kultur- und...
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/neue…-november-2021/