Seit 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft. Es schreibt vor, dass nach dem 31.12.1970 geborene Menschen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder beschäftigt sind sowie Personal von medizinischen Einrichtungen einen Nachweis über die Masernimpfung vorlegen müssen.…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/mase…um-31-juli-2022