Die Abteilung Jugendhilfe ist innerhalb des Amtes für Jugend und Familie für die §§ 11 – 16 und die gesamte Jugendhilfeplanung, § 80, im Rahmen des SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetzes zuständig. Straßensozialarbeit als aufsuchender Jugendberatungsansatz wirkt sozialen Benachteiligungen…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/stra…chluss-07032022