Als Nachweis über die Absonderung (Quarantäne) gilt, sowohl gegenüber den Arbeitgebern als auch für die Entschädigung im Verdienstausfall durch die Landesdirektion Sachsen, der positive PCR-Befund in Verbindung mit der Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig zum Vollzug des…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/kont…ntaenebescheide