Die Besetzung der Stelle erfolgt befristet ohne Sachgrund gemäß § 14 (2) des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Das bedeutet, dass wir Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigen können, sofern Sie bereits bei der Stadt Leipzig, einschließlich aller Eigenbetriebe, tätig waren oder…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/sach…chluss-11052022