Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen mit den Test- und FFP2-Maskenpflichten gelten somit im Wesentlichen weiterhin. Lediglich für den Bereich der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen wurden geringfügige Anpassungen vorgenommen:
So gilt für…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/coro…022-verlaengert