Hintergrund: Die Ausschreibung musste aufgrund des Auftragsvolumens im EU-weiten Ausschreibungsverfahren gestaltet werden. Grundlage ist Paragraf 97, Absatz 1, des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der besagt: Sofern die Kostenschätzung der Auftraggeberin den EU-Schwellenwert von…
Quelle: https://www.leipzig.de/news/news/fris…ung-verlaengert